Schulordnung der Mittelpunktschule Dautphetal

Wie wir miteinander umgehen

Um eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Schüler/-innen und Lehrer/-innen wohl fühlen, bedarf es einer Schule, in der es gerecht zugeht, in der eine gute Zusammenarbeit gewährleistet ist und in der Schwächere geschützt werden. Diese Zielsetzung setzt voraus, dass sich alle in der Schule Tätigen an verbindliche Regeln halten und dass die Eltern die Einhaltung der Regeln durch ihre Kinder unterstützen.

1. Zu Beginn des Schuljahres

  • Die Lehrerin / der Lehrer teilt den Schüler/-innen mit, welche Materialien für den Unterricht benötigt werden. Diese müssen innerhalb einer Woche besorgt werden.
  • Nach der Buchausgabe nach Schuljahresbeginn kontrollieren die Klassenlehrer/-innen, dass jede Schülerin und jeder Schüler den Namen in die entsprechenden Bücher eingetragen hat und dass diese bis zum Ende der ersten Schulwoche eingebunden sind.
  • Jede Klasse stellt ihre eigene Klassenordnung auf, die das Verhalten im Klassenverbund regelt.
  • Zu Beginn eines jeden Schuljahres bespricht der/die Klassenlehrer/-in mit seiner/ihrer Klasse die Schulordnung.
  • Wie die Klassenordnung wird auch die Schulordnung in den Klassen ausgehängt.
  • Zu Beginn des 5. Schuljahres wird jeder Schülerin und jedem Schüler ein Exemplar der Schulordnung ausgehändigt. 

2. Vor dem Unterricht ‑ vor den Unterrichtsstunden

  • Fahrschüler/-innen gehen sofort nach Ankunft mit dem Bus auf den Schulhof.
  • Die anderen Schüler/-innen dürfen sich ab 7:15 Uhr auf dem Schulgelände aufhalten.
  • Der Aufenthalt am Busplatz, in Treppenhäusern, Gängen oder in Klassenräumen ist nicht erlaubt.
  • Zu Beginn des Unterrichts dürfen die Schüler/-innen mit der ersten Lehrkraft das Gebäude und ihren Klassenraum betreten (Ausnahmen sind möglich).
  • Grundsätzlich betreten die Schüler/-innen nur mit dem/der Lehrer/-in die Fachräume, das naturwissenschaftliche Gebäude und die Sportstätten. Ein Aufenthalt im Gebäude ohne Aufsicht ist auch in den Fünfminutenpausen nicht gestattet.
  • Die Schüler/-innen ab Klasse 5 warten beim Stundenwechsel im Klassenraum auf ihre Lehrerin / ihren Lehrer. Kommt eine Lehrerin / ein Lehrer nicht zum Unterricht, so meldet die Klassensprecherin / der Klassensprecher dies spätestens nach 10 Minuten der Schulleitung.

3. Während der Unterrichtsstunden

  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
  • Essen, Kaugummi kauen, sowie der Gebrauch von elektronischen Geräten (Handy, MP3-Player, ...) sind in Ausnahmefällen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.
  • In den naturwissenschaftlichen Räumen und den EDV-Räumen darf nicht gegessen und getrunken werden.
  • Alle Schüler/-innen verhalten sich im Schulgebäude so leise, dass andere nicht gestört werden.
  • Im Unterricht tragen die Schüler/-innen keine Mützen, Kapuzen oder Hüte. 

4. In den Pausen

  • In den großen Pausen verlassen alle Schüler/-innen das Schulgebäude.
  • Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber verlassen.
  • Alle Betätigungen, die Mitschüler/-innen oder Lehrer/-innen stören oder gefährden, sind auf dem Schulhof verboten. Dazu gehören unter anderem: Fahrrad, Roller oder Skateboard fahren, Inliner skaten, Schneebälle werfen.
  • Das Ballspielen ist auf den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Die Schüler/-innen bleiben während der Pausen und Freistunden auf den Schulhöfen. Die älteren Schüler/-innen sollen sich in der Regel auf ihrem Schulhof aufhalten. Ein „Besuch“ auf einem anderen Schulhof wird geduldet, solange dieser nicht zu Störungen führt.
  • In der Mittagspause montags bis donnerstags bleiben alle Schüler/-innen, die an einer AG teilnehmen oder am Nachmittag Unterricht haben, auf dem Schulgelände. Grundschulkinder können von den Eltern in der Mittagspause geholt und danach wiedergebracht werden. Ältere Schüler/-innen können beim Schulleiter beantragen, zum Mittagessen nach Hause gehen zu dürfen. Schüler/-innen der Abschlussklassen haben die Möglichkeit, sich Essen bringen zu lassen oder bis zu 4 Schüler/-innen der Klasse zum Einkaufen zu schicken. Diese Schüler/-innen müssen sich dazu einen Ausweis im Sekretariat holen.
  • Sportklassen begeben sich erst nach Beendigung der Pause auf den Weg zur jeweiligen Sportstätte.

5. Verhalten in der Cafeteria und vor dem Schulladen

  • Alle Schüler/-innen halten die Cafeteria sauber.
  • Alle Schüler/-innen unterhalten sich leise.
  • Herumrennen und andere Betätigungen, die Mitschüler/-innen oder Lehrer/-innen stören oder gefährden, sind verboten.

6. Nach dem Unterricht

  • Am Ende des Unterrichts wird der Klassenraum ordentlich und besenrein hinterlassen. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel. Die Fenster werden geschlossen.
  • Jeder Lehrer und jede Lehrerin ist dafür verantwortlich, dass zu Beginn der großen Pause und nach Unterrichtsende der Fachraum verschlossen wird.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler/-innen das Schulgelände.
  • Fahrschüler/-innen warten in der Regel am Busplatz, bis der Bus kommt. Sollten sie ausnahmsweise zwischenzeitlich das Schulgelände verlassen, endet die Aufsichtspflicht der Schule und sie sind nicht mehr über die UKH versichert.

7. Besondere Regeln

  • Um einen respektvollen Umgang miteinander zu gewährleisten und sich mit allen verständigen zu können, unterhalten wir uns an unserer Schule in deutscher Sprache (außer im Fremdsprachenunterricht).
  • Bei Beschädigung und Verlust von Büchern ist die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer umgehend zu informieren. Der Verlust oder der Schaden ist von dem/der betreffenden Schüler/-in zu ersetzen.
  • Beschädigungen am Schulgebäude, am Schulinventar oder von Schülereigentum sind sofort den Hausmeistern bzw. der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer zu melden.
  • Das Rauchen, auch von elektronischen Zigaretten, die Benutzung von Tabakerhitzern, der Genuss von anderen, nikotinhaltigen Stoffen sowie das Trinken von Alkohol und Energydrinks sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
  • Der Besitz bzw. Handel mit illegalen Drogen hat strafrechtliche Konsequenzen.
  • Die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände und während der Unterrichtszeit ist nur durch ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft unter deren Aufsicht erlaubt.
  • Die Nutzung von Handys am Busparkplatz vor Schulbeginn und nach Schulschluss ist erlaubt. Nicht genehmigtes Fotografieren oder Filmen anderer wird jedoch in der Regel angezeigt und hat strafrechtliche Konsequenzen.
  • Wir legen Wert auf ein gutes Miteinander. Mobbing und Cybermobbing, z.B. über soziale Netzwerke, akzeptieren wir nicht.
  • Lärm verursacht Stress. Daher verhalten wir uns nicht so laut, dass es andere stören könnte.

Anhang

8. Umgang mit abweichendem Verhalten in der Sekundarstufe 

Bei Verstößen gegen bestehende Regeln und Ordnungen nimmt die Schule – in der Regel zunächst die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer – mit abgestuften Maßnahmen Einfluss. Ziel ist es, bei der Schülerin / dem Schüler Einsicht in sein/ihr Fehlverhalten zu erzielen. Im Vordergrund stehen zunächst erzieherische Maßnahmen (pädagogische Maßnahmen) wie Gespräch (Schüler/-in ↔ Lehrer/-in, Schüler/-in ↔ Eltern ↔ Lehrer/-in), Beratung, Ermahnung, Tadel und Nacharbeit. Erst wenn erzieherische Maßnahmen erfolglos geblieben sind, werden Ordnungsmaßnahmen laut § 82 des Hessischen Schulgesetzes eingeleitet. Erziehungsmaßnahmen müssen konsequent durchgeführt werden. Dazu ist das Gespräch der in der Klasse unterrichtenden Lehrer/-innen notwendig.

Für die Bemessung einer Maßnahme sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Sie bezieht sich auf das Vergehen.
  • Sie berücksichtigt den Umfang und die Wirkung der Regelübertretung.
  • Sie berücksichtigt, ob die Schülerin / der Schüler erstmalig eine Regel übertreten hat oder schon mehrmals gegen die Ordnung verstoßen hat.

Maßnahmen bei Fehlverhalten

Die folgenden Regelungen beziehen sich nur auf besondere Vergehen.

  • Rauchen: Vorgehen nach Raucherordner
  • Verspätung: Eintrag ins Klassenbuch; je dreimaliges Zuspätkommen: Erledigen von Zusatzaufgaben (Schulplaner Text Pünktlichkeit S.125) und Tadel (Kopie in Akte)
  • Hausaufgaben, Arbeitsmaterialien oder Elternrückmeldungen vergessen:
    • 3-maliges Vergessen: Text Vergesslichkeit mit Unterschrift der Eltern
    • 6-maliges Vergessen: Tadel und Nacharbeiten in der 8. und 9. Schulstunde
    • danach bei jedem Vergessen: Nacharbeiten in der 8. und 9. Schulstunde
  • Sachbeschädigungen: Hausmeister- bzw. Ordnungsdienst nach Schulschluss. Der Schaden muss ersetzt werden.
  • Verlassen des Schulgeländes: Tadel
  • Störung im Unterricht: 1 – 2 – 3 Methode, 4 sofortiger Ausschluss
  • Unerlaubte Handynutzung: Wird ein Handy auf dem Schulgelände unerlaubt benutzt, so muss es die Schülerin / der Schüler abgeben. Die Erziehungsberechtigten können das Handy nach dem Unterricht abholen. Alternativ dazu wird das Handy am Folgetag an die Schülerin / den Schüler zurückgegeben. Zusätzlich muss die Schülerin / der Schüler die erste Seite der Schulordnung in jedem Fall abschreiben, bei unfreundlichem Verhalten mit zusätzlicher Rückseite.[1]
    Sollte ein Handy in der Tasche klingeln, so liegt es im pädagogischen Ermessen der Lehrerin / des Lehrers, das Handy einzubehalten oder es ausschalten zu lassen.
  • Vergessen, eine Strafarbeit abzugeben:
    • erstmaliges Vergessen: Verdopplung der Strafarbeit
    • zweimaliges Vergessen: Nacharbeiten am Nachmittag
  • Nacharbeiten finden möglichst sofort am Tag des „Vergehens“ in der Schule statt, es sei denn, die Schülerin / der Schüler hat Nachmittagsunterricht oder es ist Freitag.

Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten (häufige Konflikte, Respektlosigkeit gegenüber Mitschüler/-innen und Lehrer/-innen, körperliche Gewalt):

  • Gibt eine Schülerin / ein Schüler Anlass zu Tadel, so ahndet der/die gerade zuständige Lehrer/-in das Vergehen. Eine Nachricht an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer folgt noch am selben Tag entweder per Nachricht ins Fach oder per E-Mail.
  • Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer führt eine Liste, auf der diese Vorfälle registriert werden, und notiert, welche Konsequenzen folgten (Information an Eltern, pädagogische Maßnahmen.)
  • Er/sie entscheidet, ob eine Klassenkonferenz einberufen werden sollte, um bestimmte Vorfälle zu besprechen.
  • Sollten sich Verhaltensauffälligkeiten häufen, prüft die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer und ggf. die Klassenkonferenz, ob weitere Maßnahmen eingeleitet werden sollten:
    • Elterngespräche (welche Maßnahmen wurden zu Hause ergriffen? Ggf. Kinder- und Jugendpsychologe)
    • Einbeziehung der Schulsozialpädagogin
    • Einbeziehung des BFZ
    • Information und Zusammenarbeit mit der Schulpsychologin
    • Kontakt Erziehungsberatungsstelle Biedenkopf
    • Ordnungsmaßnahmen (erst wenn pädagogische Maßnahmen ausgeschöpft sind oder wenn ein schwerwiegender Verstoß besteht.)

Eine Übersicht mit den pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen liegt jeder Lehrkraft vor.


 [1] Dazu gibt die Lehrkraft, die das Handy abgenommen hat, das Handy sowie Name und Klasse im Sekretariat ab. Das Sekretariat überwacht die Anfertigung der Schulordnung. Falls die Schulordnung auch nach nochmaliger Anforderung nicht angefertigt wird, bekommt die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer eine Info, dass er/sie die Schülerin / den Schüler zum Nacharbeiten schicken soll.

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